AGB Ronjas Ponys und Pferde
Sonstige Hinweise
Die Pferde dürfen nicht in Einzelhaltung gehalten werden. Vertragsbruch kann zur Rückabwicklung führen!! Und wird mit einem Bußgeld von
1500.- (Trapo und Provision) berechnet.
Die Pferde sind zumeist nicht oder nur selten geimpft und/oder Entwurmt.
Es wird geraten zeitnah eine Entwurmung zu verabreichen und auch Impfungen wie Tetanus, Herpes, etc. durchführen zu lassen. (Bestenfalls
nicht am gleichen Tag um das Immunsystem nicht zu überlasten)
Auch der Schmied wird fast immer benötigt. Die Ungarn nehmen das prozentual gesehen leider nicht so genau wie wir Deutschen.
(Die meisten Pferde aus Ungarn tragen gerne mal Eisen, welche teilweise in Deutschland nicht erlaubt sind, und im Zweifelsfall von einem
Schmied abgenommen werden sollten.)
Bitte auch an rechtzeitigen Versicherungsschutz denken. Die Angaben des Pferdes/der Pferde sind im Pass enthalten.
Eine Standardnachricht welche über sämtliche Infos bezüglich Ankunft/Eingewöhnung/Angewohnheiten etc. informiert, kann auf Wunsch gerne
per Whatsapp gesendet werden.
Diese Nachricht darf – genau wie der Vertrag selbst – nicht an Dritte (außerhalb der Familie) weitergeleitet werden. Hier würde im Zweifelsfall ein
Bußgeld von 1000,00€ anfallen.
Es gibt Menschen, welche den Vertrag zur Vorlage nutzen möchten – das soll damit unterbunden werden
Lieferung:
Frau Gmelin ist bemüht die Lieferungen so schnell wie möglich zu organisieren. Jedoch kann es unter Umständen zu Verspätungen kommen
(Transporter im Service, Lieferanten krank, o.Ä. Der Käufer ist darüber informiert, dass die normale Lieferzeit zwar sehr schnell – innerhalb von 2
Wochen erfolgt, jedoch auch bis zu 8 Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann, sollte es wirklich extreme Transportschwierigkeiten geben
(Wahrscheinlichkeit weniger als 1%)
Transport und Zusatzkosten
Die Transportkosten werden vom Lieferanten berechnet. Sollte hier eine Quittung benötigt werden sollte sich der Kunde um eine Quittung
bemühen und diese vom Lieferanten bei Ablieferung unterschreiben lassen. Frau Gmelin kann keine Quittungen nachträglich anfordern.
Zusatzkosten können sich beispielsweise durch den Bluttest, TRACES-Zertifikat oder auch teilweise auf den Pass beziehen.
Vermittler Verpflichtungen
Der Vermittler verpflichtet sich sämtliche Kommunikationen bezüglich dem Pferdekauf zu übernehmen. Der Vermittler ist nicht nur für den Verkauf
und die damit verbundene Organisation bezüglich Bezahlung und Transport zuständig sondern auch für die Zeit nach dem Kauf. Sprich sollte es
Fragen geben stets zur Seite zu stehen und für einen eventuellen Gewährleistungsanspruch sämtliche einleitende Maßnahmen zu tätigen.
Erneute Kosten werden hierbei von der Vermittlerin nicht in Rechnung gestellt. Die einmaligen Provisionskosten beinhalten sämtliche
Vermittlungs- und auch Gewährleistungsarbeiten.
Rücktritt:
Nach Anzahlung ist eine Rückzahlung des Preises nicht mehr möglich. Einem Rücktritt des Kaufes kann unter bestimmten Voraussetzungen
grundsätzlich zugestimmt werden jedoch wird die Anzahlung als Sicherheit für den Kauf geleistet, da anderen Kunden abgesagt wird, Inserate
gelöscht werden, Transport eingeplant wurde.. etc. deshalb würde die Anzahlung im Zweifelsfall für neue Aufwendungen einbehalten. Der Käufer
ist somit jedoch nach Rücktritt nicht verpflichtet das Pferd komplett zu bezahlen und für irgendwelche entstehenden Kosten in Ungarn
aufzukommen.
Sollte das Pferd jedoch ausgeliefert worden sein und nicht in Empfang genommen werden können weil beispielsweise der Stallbetreiber im Urlaub
ist oder Ähnliches, müssen hier zusätzlich die anfallenden Transportkosten übernommen werden
Gewährleistung
Der Gewährleistungsanspruch bezieht sich auf 4 Wochen nach Kauf. Die Gewährleistung ist über den ungarischen Verkäufer einzubeziehen.
Dieser gewährleistet für sein Pferd. Frau Gmelin hilft bei der Organisation die Gewährleistung durchzusetzen. Er haftet für den Verkauf seiner
Pferde, jedoch nur für Erkrankungen, Verhalten, andere Auffälligkeiten etc. welche zum Kaufzeitpunkt bereits vorhanden waren. Sollte das Pferd
sich beispielsweise im neuen zu Hause nach 2 Wochen das Bein brechen oder sich nicht mit der vorhandenen Leitstute verstehen, etc., so ist hier
keine Gewährleistung möglich. Es wird ausschließlich für mitgebrachte Eigenschaften gehaftet. Sollte das Pferd bspw. mit Lungentumor geliefert
werden, so besteht selbstredend ein Gewährleistungsanspruch. Sollte das Pferd jedoch krank sein und sich dennoch nach zwei Wochen
zusätzlich das Bein brechen, so kann hier auch nicht mehr getauscht werden. Ein Pferd mit neuem Schaden kann nicht zurück genommen bzw.
getauscht werden.
Für im Transport hinzugezogene Infekte, Krankheiten wird nicht gehaftet.
Sollte das Pferd aggressiv sein, müssen umgehend innerhalb der ersten Tage nach Ankunft aussagekräftige Videos gemacht und gesendet
werden.
Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche werden über Frau Gmelin organisiert. Frau Gmelin haftet für die tatsächliche Ablieferung des
Pferdes nach Anzahlung und steht für sämtliche Kommunikationen auch nach dem Kauf zur Verfügung. Frau Gmelin ist über den ungarischen
Verkäufer bevollmächtigt sämtliche Angelegenheiten selbstständig zu klären. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewähren benötigt es im
Gewährleistungsfall eine aussagekräftige Videodokumentation. Es ist nicht zwingend (je nach Situation) notwendig einen Tierarzt hinzuzuziehen.
Videos reichen für den
Normalfall aus. Für tierärztliche Behandlungen werden weder von der Vermittlerin noch vom Verkäufer Zahlungen übernommen. Der Verkäufer
hat die Möglichkeit der Nacherfüllung, diese kann ggf. auch über Frau Gmelin innerhalb Deutschlands organisiert werden. Sollte eine solche unter
Umständen nicht möglich sein, so gibt es ausschließlich die Möglichkeit des Tausches. Es gibt keine Bargeldauszahlungen. Weder im Bezug auf
eine angestrebte Rückgabe, noch auf Schadensersatz.
Im Tauschfall wird selbstredend Rücksicht auf die Wünsche des Kunden genommen!!
Das Pferd muss den zuvor besprochenen Anforderungen entsprechen.
Der Käufer kauft ein Pferd aus dem Ausland und ist sich dessen bewusst, dass eine
Abholung und Auszahlung des kompletten Kaufpreises inklusive Transport definitiv
ausgeschlossen ist.
Sollte der Preis des selbst gewählten Tauschpferdes niedriger sein
als das des zuerst gekauften Pferdes kann hier ebenso keine Auszahlung erfolgen.
Die erste Möglichkeit da bietet, dass der Käufer das Pferd zu einem der Partnerstallungen in Deutschland verbringt. Hier fallen keine erneuten
Kosten für den Tausch an. Obliegt es einem Gewährleistungsfall wird der Transport des neuen Pferdes vom Händler oder Frau Gmelin
übernommen.
Die zweite Möglichkeit wäre, das Pferd wird direkt im Käuferstall getauscht – hier fallen erneute Transportkosten durch die Abholung an welche
von der Käuferin übernommen werden müssen, Frau Gmelin und auch der Verkäufer kommen nicht für Stallmiete oder Unterbringungskosten
während dieser Zeit auf. Es handelt sich um einen Import welcher Großzügig Organisiert werden muss, deshalb ist mit dem Pferdekauf aus dem
Ausland im Zweifelsfall damit zu rechnen solche Kosten selbst tragen zu müssen und das Pferd zu versorgen, bis es wieder abgeholt werden
konnte. Eine in der Zwischenzeit notwendige Versorgung des Pferdes ist für den Käufer verpflichtend.
Zusatz:
Sollte es sich bei dem gekauften Pferd um ein vergünstigtes Pferd handeln,
so muss hier selbstredend der Aufpreis zum Ursprungspreis bezahlt werden. (Bsp. Pferd von 4500,00€ nach Verhandlungen zu 4300,00€ erhalten
– 200,00€ müssten bei Tausch bezahlt werden.
Sobald sich das Pferd im Käuferstall verletzt, beispielsweise ein Bein bricht, erlischt die Gewährleistung. Ein Pferd mit neuen Mängeln kann nicht
getauscht werden.
Es ist bekannt, dass die Ungarn gerne das Bandmaß für den Verkauf verwenden. Ohne Video mit Meterstab kann auf die genaue Größe keine
Gewährleistung gegeben werden.
Da das Alter meist später durch Tierärzte, welche die Pässe ausstellen geschätzt und in die Pässe eingetragen werden, kann hier u.U. auch das
Alter gelegentlich abweichen. Bis zu einem Unterschied von 4 Jahren haften der Händler und Frau Gmelin nicht. Bei einer weitaus höheren
Differenz muss das Pferd getauscht werden.
Erklärung, Verkauf direkt über den Händler
der Käufer erhält ebenso einen Kaufvertrag des Pferdes mit beinhalten der Anschrift des Verkäufers. Sollte dieser nicht bei Ablieferung mit
übergeben werden muss die Käuferin vor Bezahlung umgehend Frau Gmelin kontaktieren – hier kann der Kaufvertrag dann notfalls per PDF via
bspw. Whatsapp zugesendet werden.
Es ist dem Käufer ausdrücklich untersagt mit diesem selbstständig in Kontakt zu treten. Der Verkäufer hat Frau Gmelin für sämtliche
Verkaufsprozesse bevollmächtigt. Sowie dürfen seine Kontaktdaten nicht an Dritte (ausgenommen Anwälte) weitergeleitet werden und
selbstständig keine direkten Geschäfte mit dem Verkäufer eingegangen werden. Dies könnte sonst zukünftige Zusammenarbeiten zwischen der
Vermittlerin und dem Verkäufer erschweren/stören. (Bei den zahlreichen Vermittlungen ist es sehr wahrscheinlich, dass irgendwann
Konkurrenzverhalten ausgeübt wird). Pferde über diesen Verkäufer + Familien mit gleichem Nachnamen sind zukünftig ausschließlich über die
Vermittlung von Ronja Gmelin möglich.
Sollte sich daran nicht gehalten werden, wird zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € fällig, welche sodann an Frau Gmelin zu
entrichten sind.
Erklärung Krankheiten/Quarantäne:
Frau Gmelin haftet nicht für eventuell ansteckende Krankheiten. Übernimmt keine Kosten für ggf. angesteckte Pferde welche darin involviert
wurden. Deshalb ist für die eigene Verantwortung eine Quarantänezeit von ca. 2 Wochen angebracht.
Ein Kauf eines Pferdes aus dem Ausland ist immer mit einem Risiko verbunden. Frau Gmelin versucht natürlich nur ausgewählte Pferde zu
senden. Aber es gibt immer die Möglichkeit von „versteckten“ Mängeln. Wie beispielsweise einer Krankheit welche wegen der Inkubationszeit
noch nicht sichtbar war.. eine Ansteckung im Transport… eine Krankheit welche dem Pferd nicht augenscheinlich anzusehen ist. Lungentumore
etc. Für diese Dinge kann Frau Gmelin nicht haftbar gemacht werden
Sonstiges:
Sollte die Bezahlung vor Ort nicht stattfinden (vergessen Geld abzuheben, o.Ä.) und auch nicht im Voraus bezahlt worden sein, so wird der
Transport hin zum Käufer sowie zurück zum Verkäufer berechnet. Die Kosten belaufen sich hierbei auf etwa 1000 – 1200.-€
Weitere Daten:
Eine Standardnachricht welche über sämtliche Infos bezüglich Ankunft/Eingewöhnung/Angewohnheiten etc. informiert, kann auf Wunsch gerne
per Whatsapp gesendet werden.
Diese Nachricht darf – genau wie der Vertrag selbst – nicht an Dritte (außerhalb der Familie) weitergeleitet werden. Hier würde im Zweifelsfall ein
Bußgeld von 1.000,00€ anfallen.
Es gibt Menschen, welche den Vertrag zur Vorlage nutzen möchten – das soll damit unterbunden werden.
Die Quittung/Kaufvertrag anbei muss bei Ablieferung notfalls i.A. vom Lieferanten unterschrieben werden, sollte der Verkäufer keinen eigenen
Vertrag beigefügt haben. Der Originalvertrag kann noch vor Bezahlung bei Nichtabgabe auch via Whatsapp angefordert werden, sollte dieser
nicht vorhanden sein.